Garantie von Solarstrom-Modulen prüfen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Für viele Solarstrom-Module gibt es die Zusicherung, im Rahmen der Garantie seien Umtausch oder Reparatur jahrelang möglich. Doch unklare Formulierungen im Kleingedruckten erschweren es den Kunden oft, die Garantien in Anspruch zu nehmen.

Die Regelungen enthielten oft Stolperfallen, warnt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf - zum Beispiel wenn die versprochene garantierte Leistung im Echtbetrieb nicht erzielt wird und der Kunde seine Ansprüche durchsetzen will. Die Verbraucherschützer haben einige Anbieter wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. In Musterverfahren wolle sie nun die Rechtslage klären lassen. Bis dahin sollten Verbraucher Anbieter meiden, die Reparaturkosten und Ersatz im Garantiefall auf die Kunden abwälzen.

Grundsätzlich hat der Käufer zwei Jahre lang einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch auf fehlerfrei gelieferte Ware. Treten in dieser Zeit Mängel auf, muss der Verkäufer, in der Regel der Installateur, die Reparatur oder den Austausch veranlassen und die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.

Eine Garantie wird vom Hersteller freiwillig eingeräumt - und dieser könne daher die Bedingungen auch weitgehend selbst festlegen, erläutert die Verbraucherzentrale. Viele Solarmodul-Hersteller würden für Material- und Verarbeitungsfehler eine Produkt-Garantien von bis zu zehn Jahren geben sowie häufig eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren versprechen.

Doch in einigen Fällen sei die Durchsetzung dieser Ansprüche eingeschränkt, da im Kleingedruckten ungenaue Angaben zum Garantieausschluss stehen und es nur kurze Fristen zur Anzeige der Mängel oder einen Gerichtsstand im Ausland gibt. „So wälzen viele Hersteller sämtliche Kosten der Garantieabwicklung auf den Verbraucher ab“, erläutert die Verbraucherzentrale.

Sie rät Käufern daher, sich eine schriftliche Garantieurkunde geben zu lassen, in der die exakten Garantiebedingungen wie Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantie, stehen.