Sanierung einer Etage: Wohnungskündigung zulässig
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Vermieter will eine Etage des Hauses komplett sanieren - doch eine Wohnung ist noch bewohnt ist? Dann kann er dem bisherigen Mieter kündigen.
Will ein Vermieter eine gesamte Etage sanieren, kann er dem Mieter einer Wohnung kündigen. Voraussetzung ist aber, dass die betreffende Wohnung lange nicht saniert und dem Mieter mehrere Ersatzwohnungen angeboten wurden. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-11 S 7/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Im verhandelten Fall bewohnte der Mieter eine Wohnung in der ersten Etage, die seit mindestens 20 Jahren nicht mehr renoviert worden war. Die übrige Fläche der Etage wurde von einer gemeinnützigen Vereinigung genutzt. Der Vermieter wollte die unsanierte Wohnung renovieren und dann zu einem höheren Preis ebenfalls an die Vereinigung vermieten. Der Vermieter hatte dem Mieter erfolglos eine Vielzahl von Ersatzwohnungen angeboten.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Die Kündigung sei gerechtfertigt, denn die gemeinnützige Vereinigung, die die Wohnung nutzen wolle, zahle eine fast doppelt so hohe Miete. Dadurch werde die angestrebte Vollsanierung erst ermöglicht.