Frost und Kälte Bei Heizungsausfall im Winter die Miete mindern

Berlin (dpa/tmn) - Wenn im Winter die Heizung ausfällt, können Mieter unter Umständen die Miete mindern. „Zuerst müssen die Mängel aber dem Vermieter angezeigt werden“, erklärt Stefan Bentrop vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

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Mieter müssen den Vermieter dabei auffordern, die Mängel zu beseitigen.

Je nachdem, wie stark die Beeinträchtigung durch den Heizungsausfall ist, können Betroffene dann die Miete mindern. Der Vermieter muss der Minderung nicht zustimmen. Es kommt auch nicht darauf an, ob er den Heizungsausfall verschuldet hat.

Eine Frage, die Gerichte beschäftigt, ist aber oft, in welcher Höhe eine Mietminderung möglich ist. „Ist draußen starker Frost und Heizen notwendig, ist es durchaus möglich, keine Miete zu zahlen, bis der Mangel behoben ist“, sagt Bentrop. Die Minderung berechnet sich nach der Schwere und für die Tage der konkreten Beeinträchtigung aus der Gesamtmiete und kann von dieser abgezogen werden. Ist die Wohnung aufgrund der Kälte unbewohnbar, kann der Mieter vom Vermieter unter Umständen auch die Kosten einer anderen Unterbringung - zum Beispiel in einem Hotel - verlangen, wie Bentrop erläutert.