Fragen zum Kaufvertrag von Immobilien und Grundstücken sollten unbedingt vor dem Beurkundungstermin geklärt werden. Die künftigen Besitzer sollten dazu einen separaten Termin mit dem Notar vereinbaren, rät der Verein Wohnen und Eigentum in Bonn. Dieser Termin gehöre zu den Pflichten des Notars im Zusammenhang mit der Beurkundung und koste nicht extra.
Die Käufer müssen die Verträge zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin erhalten. Auf keinen Fall sollten Baukunden unterschreiben, dass sie ausreichend Zeit zur Vertragsprüfung gehabt hätten, wenn ihnen dazu keine 14 Tage zugestanden wurden. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, sei er gültig - egal, ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde oder nicht.