Eine Terrasse oder vergleichbare Sitzfläche darf nur in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden, wenn sie direkt an das Gebäude anschließt. Müssen Mieter das Haus verlassen, um eine Sitzecke zu erreichen, brauchen sie dafür auch keine Miete zahlen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Normalerweise würden Terrasse, Balkon oder Loggia zur Wohnfläche gezählt, genauso wie „alles, was sich hinter der Wohnungstür verbirgt“. Im Falle einer 20 Meter von der Wohnung entfernt liegenden Sitzecke habe aber der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 entschieden, dass diese nicht in die Berechnung der Miete einbezogen werden dürfe (Aktenzeichen: VIII ZR 218/08).