Eine gute Orientierung für die Planung kann die Richtlinie RAL-RG 678 liefern, informiert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Die Richtlinie listet für jeden Wohnbereich eine Mindest-, eine Standard- und eine Komfortausstattung auf. Da sich die Wohnraumgestaltung im Laufe der Zeit verändern kann, sollten Bauherren an Wand- und Deckenauslässen nicht sparen, rät der ZVEH.
Grundsätzlich unterscheiden die Experten drei Lichtfunktionen: Grundbeleuchtung, Zonenlicht - das bestimmte Bereiche wie die Leseecke erhellt - sowie Stimmungslicht, das eine Atmosphäre im Raum schaffen soll. Damit ein Raum optimal ausgeleuchtet ist, muss das Beleuchtungskonzept unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.