Beim Verputzen Fassadendämmung nachrüsten
Rostock (dpa/tmn) - Wer die Außenfassade alter Häuser neu verschalt oder verputzt, muss oft auch bei der Wärmedämmung nachrüsten. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.
23.08.2011
, 12:13 Uhr
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Nachrüstung vor, wenn die Wand einen Dämmwert hat, der schlechter als 0,9 W/mK (Watt pro Meter und Kelvin) ist. Der Dämmwert der sanierten Wand müsse dann unter 0,24 W/mK liegen. „Wenn Außenwandflächen sowieso erneuert werden, sind die Zusatzkosten für Wärmedämm-Maßnahmen gering“, sagt der Fachberater Horst-Ulrich Frank. „Das Risiko von Schimmelpilzbildung wird ebenfalls gemindert, da sogenannte Wärmebrücken bei fachgerechter Ausführung überdämmt werden.“