Betriebskostenabrechnung: Vier Wochen Zeit zum Prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Die Betriebskostenabrechnung landet im Briefkasten - Mieter sollten sie dann umgehend prüfen. Vier Wochen haben sie dafür in der Regel Zeit. Was in einer ordnungsgemäßen Abrechnung stehen muss, steht im „ABC der Mietnebenkosten“.

Mieter müssen Einwände gegen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung rechtzeitig erheben. In der Regel hätten sie nach Erhalt der Rechnung vier Wochen Zeit, um sie zu prüfen, heißt es in dem Ratgeber „ABC der Mietnebenkosten“. Sei die Abrechnung formell nicht ordnungsgemäß oder bekomme der Mieter keine Einsicht in die Unterlagen, müsse er vorerst nicht zahlen.

Formell ordnungsgemäß ist eine Abrechnung den Angaben zufolge, wenn sie nachvollziehbar ist und die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zugrundeliegenden Verteilungsschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthält.

Literatur:

Moersch, Karl-Friedrich: ABC der Mietnebenkosten, 2011, Walhalla Fachverlag, ISBN-13: 978-3-8029-3457-5, 12,95 Euro.