Das Haus vor Einbruch sichern
Hamburg (dpa/tmn) - Für die Opfer ist das ein Schock: Oft nur Sekunden brauchen Einbrecher, um in ein schlecht gesichertes Haus einzudringen. Schutz bieten mechanische Sicherungen oder Alarmanlagen. Diese sollten aber vom Fachmann geplant und eingebaut sein.
Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Doch trotz dieser erschreckenden Zahl blenden Wohnungsbesitzer die Gefahr eines Einbruchs oft aus - und lassen während des schnellen Einkaufs oder dem kurzen Gang zur Post sorglos das Fenster oder die Terrassentür gekippt. Und Wohnungs- und Haustüren werden nur schnell zugezogen. „Dieses Verhalten wirkt geradezu wie eine Einladung auf Einbrecher“, sagt Rainer Marin von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Hamburg. Denn in der Regel seien keine Planer, sondern Gelegenheitstäter am Werk.
Einbrecher meiden die direkte Konfrontation. Deshalb finden 90 Prozent aller Einbrüche statt, wenn niemand zu Hause ist. Bei längerer Abwesenheit, etwa im Urlaub, sei es daher ratsam, mit Zeitschaltuhren für Rollläden und Lampen Anwesenheit vorzutäuschen, rät die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“. Von einer zu dichten Bepflanzung an Fenstern und Hauswänden werde abgeraten, da diese einen optimalen Sichtschutz für Einbrecher bietet. Ebenso sollten möglichst alle Gegenstände, die als Einstiegshilfe oder Einbruchswerkzeug dienen können, aus dem Garten oder Hof weggeräumt und verwahrt werden.
„Bei Einfamilienhäusern sind Terrassentüren oder Fenster die Hauptzugangspforten für Einbrecher“, sagt Jürgen Benitz-Wildenburg vom Institut für Fenstertechnik im bayerischen Rosenheim. Sicherungen an Fenster und Balkontür lohnen sich hier vor allem im Erdgeschoss und an Orten, zu denen Einbrecher hochklettern könnten. Hundertprozentige Sicherheit kann es zwar nie geben, aber mit der richtigen mechanischen Installation lassen sich viele Einbrüche verhindern. „Denn schon mit einem einfachen Schraubenzieher oder dem Kuhfuß brauchen Einbrecher nur Sekunden, um ein einfaches Fenster oder eine Balkontür mit Rollzapfen auszuhebeln“, warnt Marin.
Aber: „Wenn eine Tür oder ein Fenster länger als fünf Minuten Widerstand leistet, geben die meisten Diebe auf“, sagt Benitz-Wildenburg. Das Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden, sei dann für viele Täter zu groß. Eine Alarmanlage ist hierzu laut Benitz-Wildenburg nur Ergänzung, nicht aber Alternative: Denn sie meldet den Einbruch, verhindert ihn aber nicht.
Deshalb sei es ratsam, Fenster und Türen ohne wirksamen Einbruchschutz nachzurüsten. Wirkungsvoll vereiteln ließen sich viele Einbrüche mit Fensterbeschlägen mit Pilzköpfen - denn meist werde bei Einbruchsdiebstählen das Fenster oder die Tür aufgebrochen, nur in wenigen Fällen werde das Fensterglas zerschlagen. Dies mache Krach, und Täter schreckten meist davor zurück, erläutert Benitz-Wildenburg. Zudem bestehe Verletzungsgefahr.
„Bei alten Fenstern sollte über den Austausch des gesamten Fensters gegen ein neues, einbruchhemmendes nachgedacht werden“, sagt Ulrich Tschorn vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller in Frankfurt am Main. Denn Nachrüsten sei teuer und rechne sich nicht immer. Zu erkennen ist bei Fenstern die Einbruchsicherheit an den Widerstandsklassen 1 bis 6, abgekürzt mit RC (resistance class). Tschorn hält für Privathaushalte die Klasse RC2 für ausreichend.
„Nur zugezogene Haus- oder Wohnungstüren lassen sich ohne große Mühe mit einem Draht knacken“, erklärt Tschorn. Das Abschließen könne man sich dennoch sparen, etwa mit Schlössern mit drei Fallen oder mit motorisch betriebenen Schlössern.
„Eine Nachbesserung in punkto Einbruchschutz kann ein Mieter von seinem Vermieter nicht verlangen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Zustand beim Abschluss des Mietvertrages sei maßgeblich. Zusätzliche Einbruchsicherungen wie Riegelschlösser oder Türspione seien Sache des Mieters. Muss die Anlage aber etwa in die Wand installiert werden, müsse der Mieter sich dies genehmigen lassen. Er sei auch verpflichtet, die Sicherungen beim Auszug zurückzubauen - es sei denn, der Mieter vereinbart mit dem Vermieter schon bei der Genehmigung, dass die Teile eingebaut bleiben dürfen.