Störung des Hausfriedens Drohungen gegen Nachbarn: Vermieter darf fristlos kündigen
München (dpa/tmn) - Auch wenn man seinen Nachbarn nicht mag: Bedrohen und beleidigen sollte man ihn nicht. Denn ein solches Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.
Dem Vermieter muss, dem Urteil des Amtsgericht München (Az.: 474 C 18956/16) zufolge, im Zweifel zum Schutz der bedrohten Mieter die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden.
Im verhandelten Fall hatte der Mieter einer Wohnung sehr lautstark und heftig mit seiner Freundin gestritten. Nachdem die angegriffene Frau Schutz bei Nachbarn gesucht hatte, wurden auch diese von dem wütenden Mann attackiert. Bis zum Eintreffen der Polizei bedrohte er die Nachbarsfamilie und beschimpfte sie. Obwohl der aggressive Mieter die Vorwürfe abstritt, wurde ihm vom Vermieter daraufhin gekündigt.
Und zwar zu Recht, wie das Amtsgericht entschied. Denn Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich durch die geschilderten Vorfälle in nachvollziehbarer Weise massiv und nachhaltig beeinträchtigt, belästigt, beleidigt und bedroht fühlten und dass sie große Angst vor dem Mann haben. Dies sei eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens, entschied das Gericht.