Nicht alle Badewannen sind auch zum Duschen geeignet. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Sollte der Fliesenspiegel nicht bis in Höhe des Kopfes reichen, wird bei einem aufrechten Duschen in der Badewanne zwangsläufig die Wand durchfeuchtet. Laut Rechtsprechung müssen Mieter das erkennen. Entsteht auf der durchfeuchteten Wand Schimmel, sind im Zweifel die Mieter in der Pflicht, diesen Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen.
Wer in seiner Badewanne duschen möchte, muss also darauf achten, dass dabei die Wand nicht nass wird. Sollte die Höhe des Fliesenspiegels zum Duschen nicht ausreichen, ist es ratsam beim Vermieter nachzufragen, ob zusätzliche Fliesen montiert werden dürfen.