Lücke bei Bauordnungen Rauchmelder: Als Eigentümergemeinschaft Pflicht prüfen
Bonn (dpa/tmn) - Neubauten müssen in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum aufmerksam.
Für bereits bestehende Häuser und Wohnungen gilt das noch nicht überall: In Bayern läuft die Frist für die Nachrüstung erst am 31. Dezember 2017 ab, in Brandenburg und Berlin haben Eigentümer noch bis Ende 2020 Zeit. In Sachsen gibt es keine Nachrüstpflicht. In allen anderen Bundesländern besteht die Nachrüstpflicht dagegen bereits mindestens seit Jahresanfang.
Die Pflicht betrifft grundsätzlich auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG). Allerdings ist hier nicht geregelt, ob jeder einzelne Wohnungseigentümer für sich oder die Gemeinschaft zuständig ist. In den Bauordnungen der Bundesländer werden WEG nicht erwähnt. Eigentümergemeinschaften sollten aber nicht voreilig Installations- und Wartungsverträge schließen, rät der Verein. Besser ist es, erst zu klären, ob überhaupt eine rechtliche Pflicht hierzu besteht. Sind WEG-Beschlüsse nötig, sollte zwischen Installation und Wartung unterschieden werden. Beides kann unterschiedlich geregelt werden.