Regelungen zum Sondereigentum Eigentümer können Heizkörper nicht einfach austauschen

Bonn (dpa/tmn) - Wohnungseigentümer können die Heizkörper ihrer Wohnung nicht frei nach Belieben austauschen. Zwar gehören Heizkörper zum Sondereigentum, allerdings darf jeder Eigentümer von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch machen, dass dadurch kein unvermeidbarer Nachteil für andere erwächst.

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Auf dieses Detail macht der Verband Wohnen im Eigentum in einer Broschüre aufmerksam. Da jeder einzelne Heizkörper ein Teil eines Heizungssystems ist, können durch Veränderungen negative Auswirkungen auf die Wohnanlage entstehen. Ein Austausch sollte daher mit den Miteigentümern abgestimmt werden.