Erstattungsansprüche verfallen nach sechs Monaten
Karlsruhe/Freiburg (dpa/tmn) - Müssen Mieter beim Auszug ihre Wohnung zu Unrecht renovieren, können sie die Kosten vom Vermieter zurückverlangen. Anspruch darauf haben sie innerhalb von sechs Monaten..
Wenn Mieter ihre Erstattungsansprüche nicht innerhalb von sechs Monaten in Anspruch nehmen, tritt die Verjährung in Kraft, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (4. Mai) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VIII ZR 195/10). Hintergrund des Urteils ist, dass einige Mietverträge Renovierungsklauseln enthalten, die rechtlich nicht bindend sind.
Im verhandelten Fall war dies einem Ehepaar aus Freiburg allerdings zu spät ausgefallen. Es brachte die Wohnung vor dem Auszug im Jahr 2006 für knapp 2700 Euro in Schuss. Drei Jahre später erfuhr das Paar, dass die Klausel in ihrem Vertrag unwirksam war und forderte das Geld zurück. Es scheiterte bereits in den Vorinstanzen und jetzt auch vor dem BGH.