Säumige Mieter: Weitreichende Klagen möglich

Karlsruhe (dpa) - Säumige Mieter können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Zahlung künftiger Mieten verklagt werden. Damit kann der Vermieter sicherstellen, dass er sein Geld bis zur anberaumten Räumung der Wohnung noch bekommt.

Säumige Mieter können weitreichend verklagt werden. Grundlage dieser Entscheidung ist, dass der Vermieter die berechtigte Sorge nachweisen kann, dass die Mieter ihre Forderungen nicht erfüllen werden.

Im vorliegenden Fall hatten Mieter in Hannover in mehreren Jahren jeweils in einem Monat keine Miete gezahlt. Im dritten Jahr sprach der Vermieter daraufhin die außerordentliche Kündigung aus. Daraufhin überwiesen die Mieter in zwei weiteren Monaten kein Geld und klagten zugleich gegen die Kündigung. Vor dem Landgericht bekamen sie zum Teil Recht, weil der Vermieter zuvor eine Abmahnung hätte aussprechen müssen.

Nach Ansicht des BGH ist dies angesichts der Rückstände von fünf Monatsmieten nicht notwendig. Auch die Klage auf die Zahlung künftiger Leistungen hält er für „zulässig und begründet“ (Aktenzeichen: VIII ZR 146/10).