Mieter müssen Modernisierung dulden

Berlin (dpa/tmn) - Ob moderner Handtuchheizkörper im Badezimmer oder eine neue Doppelspüle in der Küche: Mieter müssen bestimmte Modernisierungen dulden. Denn solche Maßnahmen erhöhen den Wohnwert, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 65 S 321/10).

Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter neben dem Handtuchheizkörper und der Doppelspüle auch ein WC mit Spül-Stopp und ein größeres Waschbecken mit Einhebelmischbatterie einbauen lassen. Der Mieter wollte das nicht akzeptieren. Vor Gericht hatte er aber keinen Erfolg: Jede einzelne Maßnahme erhöhe den Gebrauchswert und den Komfort und müsse akzeptiert werden, entschieden die Richter, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.