Kein Strom: Was Kunden machen können

Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn der Energieversorger keinen Strom oder kein Gas mehr liefern kann, sollten Verbraucher schnell aktiv werden. Frist setzen, gegebenenfalls kündigen und eine Schlussrechnung einfordern, sind dann die nächsten Schritte.

Wenn Strom und Gas ausbleiben, heißt es schnell handeln. Der Kunde setzt dem Unternehmen am besten sofort eine Frist von 14 Tagen, um die Belieferung wieder aufzunehmen, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, könne der Vertrag gekündigt werden.

In der Kündigung sollten Kunden ihrem Versorger auch den aktuellen Zählerstand mitteilen und eine Schlussrechnung mit Rückzahlung eines etwaigen Guthabens fordern. Die Abrechnung sollte dann genau geprüft werden, empfehlen die Verbraucherschützer. Wenn sie keine Fehler enthält, sind eventuelle Nachforderungen berechtigt.

Hintergrund sind Probleme des Energieversorgers Teldafax. Seit Mitte März sperren nach Angaben der Verbraucherzentrale mehr und mehr Netzbetreiber dem Unternehmen den Zugang zu ihren Netzen. Teldafax kann daher viele Strom- und Gaskunden Kunden nicht mehr beliefern.

Der neue Vorstandschef Hans-Gerd Höptner sieht allerdings gute Chancen, den Energieversorger zu sanieren. Nach der Liquiditätskrise des Unternehmens gewinne Teldafax allmählich das Vertrauen der Banken zurück, sagte Höptner vor kurzem der „Welt am Sonntag“. Von 700 000 Strom- und Gaskunden seien nur rund 36 000 abgesprungen.