Innendämmung ohne Zustimmung der Miteigentümer

Bonn (dpa/tmn) - Eine neue Fassadendämmung kann Heizkosten sparen. Doch in Mehrparteienhäusern findet sich wegen der hohen Investitionskosten oft keine Mehrheit dafür. Wohnungsbesitzer dürfen aber auch allein dämmen.

Wohnungsbesitzer dürfen aber die Innenwände ihrer Wohnung dämmen - ohne Zustimmung der Miteigentümer im Haus, erläutert der Verein „Wohnen im Eigentum“ in Bonn. Dies sein im Rahmen seines Nutzungsrechtes gemäß § 13 Abs. 1 WEG geregelt. Voraussetzung sei allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am Eigentum der Gemeinschaft entstehen.