Fehlerhafte Hausgeldabrechnung rechtzeitig anfechten

Rostock (dpa/tmn) - Genehmigt eine Eigentümerversammlung eine fehlerhafte Hausgeldabrechnung, ist der Beschluss nur eine bestimmte Zeit lang anfechtbar. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland in seiner Zeitschrift „Der Wohnungseigentümer“ hin. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Aktenzeichen: 3 W 67/09). In dem Fall hatte der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehreren Jahren der Abrechnung einen fehlerhaften Umlageschlüssel zugrunde gelegt.

Die Eigentümer hatten auf ihrer ersten Versammlung 1998 den Schlüssel genehmigt. Das Landgericht Stralsund hob ihn im Jahr 2003 auf. Für die zurückliegenden Geschäftsjahre 1997 bis 2002 konnten die Kläger das Geld aber überwiegend nicht zurückfordern, weil die Jahresabrechnungen von der Eigentümerversammlung genehmigt worden waren. Die Kläger hätten den Beschluss höchstens innerhalb der Anfechtungsfrist anfechten können. Nach Paragraf 46 des Wohnungseigentumsgesetzes beträgt diese Frist einen Monat.