Darauf weist Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern hin.
Das Symbol gilt in der ganzen EU. Angaben wie „Für Lebensmittelkontakt“ sind die Alternative. Vermeintliche Trinkbecher zum Beispiel können in Wahrheit auch Vasen sein.
Entfallen dürfen solche Informationen, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Küchenutensilien eindeutig erkennbar ist, dass sie für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Beispiele sind eine Kaffeemaschine oder eine Zitronenpresse.