Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.
Der Vermieter hingegen kann nicht generell verbieten, dass der Postbote Werbung zustellt. Allgemeine Aushänge an der Eingangstür, die den Empfang von Werbepost unterbinden, sind nicht zulässig.
Außerdem gilt: Ist Werbung persönlich an den Mieter adressiert, helfen auch Aufkleber nichts. Sie muss der Postbote zustellen - also in den Briefkasten werfen.