Handwerker dürfen versuchen, einen Mangel an ihrer Arbeit erst einmal selbst zu beseitigen. Erst wenn eine vom Bauherrn gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder der Nachbesserungsversuch misslingt, kommen andere Lösungen in Betracht. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Das heißt: Ist ein Bauherr mit einer Leistung unzufrieden, kann er nicht einfach eine andere Firma mit der Reparatur oder Überarbeitung beauftragen - oder er muss die Kosten dafür selbst tragen. Der VPB empfiehlt in solchen Fällen, zunächst einmal zu prüfen, ob ein Bauteil tatsächlich Mängel hat und wie diese beseitigt werden könnten.