Höhere Gaspreise: Informationen über Kündigungsrecht Pflicht
Düsseldorf (dpa) - Transparenz muss sein: Informiert ein Gasversorger nicht ausreichend darüber, dass Kunden bei einer Preiserhöhung kündigen dürfen, müssen diese die höheren Tarife nicht akzeptieren.
Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil hervor.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies mit einem Urteil die Klage eines Gasversorgers aus Viersen ab, der von einer Kundin mehr als 5000 Euro Nachzahlungen verlangt hatte (Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 10/11). Nach Auffassung des Gerichts hatte der Versorger die Kunden nicht ausreichend informiert und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der 2. Kartellsenat des OLG befand die für Gas-Haushaltskunden geltende Verordnung für europarechtswidrig. EU-Mitgliedsstaaten seien verpflichtet, transparente Vertragsbedingungen festzulegen. So müssten Gasversorger jede Gebührenerhöhung vorab mitteilen und ihre Kunden zudem über das Kündigungsrecht informieren. Dies berücksichtige die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) aber nur unzureichend. Eine Belehrung über das Kündigungsrecht des Kunden sei dort nicht enthalten.
Die Frau wollte die in fünf Jahren aufgelaufenen Preiserhöhungen bis September 2010 nicht begleichen. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Vorinstanz vor dem Landgericht Mönchengladbach war die Gaskundin zur Zahlung verurteilt worden. Nach Ansicht des OLG war auch unerheblich, dass die Gaskundin sich mit mehr als einem Jahr Verspätung gegen die erste strittige Preiserhöhung gewandt hatte. Das bloße Schweigen könne nicht als stillschweigende Zustimmung verstanden werden.