Krachen und krachen lassen: An Silvester zählt Toleranz

Berlin (dpa/tmn) - Zum Jahreswechsel steigen landauf, landab die Böller in die Luft. Das Geknalle macht nicht nur Freude. Vor allem der Lärm sorgt schnell für Ärger. Mit etwas gutem Willen kommen Partyfans und Silvestermuffel gut ins neue Jahr.

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Silvester ist, wenn es zischt und kracht. Die Böllerei zum Jahreswechsel macht aber nicht jedem Spaß. Der Lärm geht manchem auf die Nerven, zumal die sonst üblichen Regeln zur Nachtruhe an Silvester faktisch nicht gelten - schlafen ade. Dennoch existieren für Feierfreudige Grenzen. Wann wie viel Lärm sein darf im Überblick:

Böller und Raketen: Böller und Raketen sind typische Silvester-Krachmacher. Sie dürfen in acht Metern Entfernung noch eine Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen - das entspricht in etwa dem Rattern eines Presslufthammers. Der gleiche Wert gilt für Knallbonbons, allerdings gemessen in einem Meter Abstand. Diese Höchstwerte sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen dem Gehörschutz dienen. Zugelassene Feuerwerke halten die Grenzen ein.

Feuerwerk zünden: Wann darf ich die ersten Böller abschießen? Die Frage gehört vor dem Jahreswechsel zu den meistgestellten. Die Antwort steht in der Sprengstoffverordnung: „Das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt“, sagt der auf Nachbarrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Dazu passt die Verkaufsvorschrift: Feuerwerkskörper gehen grundsätzlich nur zwischen dem 29. und 31. Dezember über den Tresen.

Nachtruhe: Die einen wollen feiern, die anderen schlafen - und schon gibt es Streit. Im Grunde genommen können sich müde Nachbarn in der Silvesternacht auf die ihnen zustehende Nachtruhe berufen. Die beginnt normalerweise um 22.00 Uhr. In der Silvesternacht wird das utopisch sein, glaubt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Es hat keinen Sinn, im Haus auf Zimmerlautstärke zu pochen, wenn um 24.00 Uhr die Ballerei draußen losgeht.“ Bei der Polizei oder beim Vermieter dürften Lärm-Beschwerden vor oder unmittelbar nach Mitternacht vermutlich kein Gehör finden.

Feiern im Freien: Grundsätzlich gilt die Nachtruhe ab 22.00 Uhr auch für Feiern im Freien. Viele Kommunen schreiben die Ruhezeiten in Satzungen fest. Obwohl an Silvester die Vorgaben großzügiger gehandhabt werden, bleiben sie in Kraft, erläutert Oliver Mai. „Im Prinzip gilt die Nachtruhe für alles, was nicht böllern ist“.

Wer keinen Ärger will, sollte deshalb bei Musik und Tanz an der frischen Luft auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen achten. Umgekehrt bieten geschlossene Fenster und Türen sowie heruntergelassene Rollläden Lärmempfindlichen Schutz.

Lärm macht krank: Die lautstarke Explosion von Feuerwerkskörpern kann zur Gehörschäden führen. Die Behandlung von Verletzungen bezahlt grundsätzlich die Krankenkasse. Geht der Schaden auf Fahrlässigkeit zurück, holt sich die Kasse nach Angaben von Mai die Ausgaben oft von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurück.