Lärm im Haus: Schadenersatz-Forderung abgelehnt
Berlin (dpa/tmn) - Vermieter müssen gegen lärmende Mieter vorgehen, um andere Mieter zu schützen. Mit welchen Mitteln sie das tun, bleibt den Vermietern aber selbst überlassen, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 65 S 89/10).
Vermieter müssen dafür sorgen, dass es im Haus keinen Lärm gibt. Die Mittel dafür können sie selbst wählen. Das besagt ein Urteil, über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet. Daher könnten Mitmieter keinen Schadenersatz vom Vermieter verlangen.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mieter wiederholt über seinen lauten Nachbarn beschwert. Der Vermieter mahnte den störenden Nachbarn mehrmals ab - allerdings ohne Erfolg. Der Mieter setzte seinem Vermieter eine Frist, den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter kündigte dem Störer daraufhin. Allerdings zog der Mieter, der sich gestört gefühlt hatte, vorher selbst aus und verlangte vom Vermieter Schadenersatz in Höhe der Makler- und Umzugskosten.
Die Richter wiesen die Klage ab. Der Vermieter müsse zwar einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung sicherstellen. Die Entscheidung, wie er diesen Zustand herstelle, liege aber bei ihm. Zudem habe er sich an die geltenden Gesetze zu halten und könne also einen anderen Mieter nicht ohne weiteres fristlos kündigen.