Lange Lieferverzögerung: Stromkunden dürfen kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Stromkunden müssen beim Wechsel zu einem neuen Anbieter keine monatelangen Lieferverzögerungen hinnehmen. Ein Kündigungsrecht erst nach sechs Monaten sei unangemessen lang, entschied das Landgericht Berlin.
Es verstoße gegen das gesetzlich vorgesehene Kündigungsrecht, bei Lieferverzögerungen eine Kündigung erst nach sechs Monaten zuzulassen, urteilten die Berliner Richter (Aktenzeichen: 15 O 162/11). Sie erklärten damit eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Stromanbieters für unzulässig.
In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Passus in den AGB geklagt. Darin hieß es: „Sollte der Ihnen mitgeteilte voraussichtliche Liefertermin um mehr als sechs Monate überschritten werden, steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag rückwirkend zu beenden.“ Die Verbraucherschützer sahen darin eine Benachteiligung von Neukunden.
Die Richter gaben ihnen in diesem Punkt Recht. Bei einer kundenunfreundlichen Auslegung könnten sie ihren neuen Vertrag mit dem Anbieter erst kündigen, wenn der Liefertermin um mehr als ein halbes Jahr überschritten worden wäre. Diese Frist sei aber unangemessen lang.