Mieter hat Hausrecht über Wohnung
Berlin (dpa/tmn) - Eigentum bedeutet nicht gleich Hausrecht: Wer eine Wohnung vermietet, darf sich nicht einfach Zutritt verschaffen oder Schlüssel bunkern. Ausnahme ist der Notfall.
Mit der Wohnungsübergabe an den Mieter steht diesem das Hausrecht zu. Der Vermieter muss hierbei sämtliche vorhandenen Wohnungsschlüssel an den Mieter übergeben, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Vermieter habe dann in der Regel keinen Anspruch darauf, die Wohnung ohne Kenntnis oder Zustimmung des Mieters zu betreten. Ohne Kenntnis des Mieters dürfe er die Wohnung nur dann betreten, wenn eine akute Gefahr abgewehrt werden muss, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder einem Wohnungsbrand, und der Mieter nicht zu erreichen ist.
Ein Besichtigungs- und Zutrittsrecht hat der Vermieter, wenn in der Wohnung Reparatur- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, die Wohnung einem Miet- oder Kaufinteressenten gezeigt werden soll und wenn der Verdacht besteht, dass der Mieter sich vertragswidrig verhält. In diesen Fällen muss der Termin jedoch mindestens 24 Stunden zuvor angekündigt oder ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden.