Mietvertrag nicht mit neuem WG-Mitbewohner abschließen
Berlin (dpa/tmn) - Auf eigene Faust ein Zimmer untervermieten? - Das kann schnell eine Kündigung nach sich ziehen. So können WG-Mitbewohner sicher gehen, dass ein gültiger Mietvertrag vorliegt.
Wer in eine WG zieht, sollte genau prüfen, mit wem er den Mietvertrag für das neue Zimmer abschließt. Denn ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen die zukünftigen Mitbewohner nicht einfach ein Zimmer untervermieten. „Vor Vertragsabschluss müssen sich die Neumieter rückversichern, wer Eigentümer oder Vermieter der Wohnung ist“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Nur wenn der Vermieter einer Untermiete zugestimmt hat, kommt ein gültiger Vertrag zustande. Andernfalls droht die Kündigung für das neue Zimmer. Am besten lassen sich Interessenten den Vertrag der Mitbewohner zeigen. Findet man dort keine entsprechenden Informationen, hilft ein Anruf beim Vermieter.