Nachbarin klagt gegen laute Kirchenorgel - und verliert
Celle (dpa/tmn) - Nachbarn einer Kirche müssen die Musik der Orgel ertragen. Auch außerhalb des Gottesdienstes gibt es keinen Anspruch darauf, dass auf Nachbargrundstücken nichts von der Orgel zu hören ist.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: 4 U 199/09), über das die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet. Solche Lärmbeeinträchtigungen müssten hingenommen werden, entschied das Gericht.
Im verhandelten Fall fühlte sich eine Frau, die in unmittelbarer Nachbarschaft eines Doms lebt, durch die dort aufgestellte Orgel belästigt. Die Beeinträchtigungen hätten sich in den vergangenen Jahren in einer unzumutbaren Weise gesteigert, erklärte sie. Denn die Orgel werde nicht nur während der Gottesdienste gespielt, sondern komme auch außerhalb dieser Zeiten zum Einsatz.
Die Richter hielten die Beeinträchtigung durch die Kirchenmusik allerdings für unwesentlich. Wird die Orgel mit allen gezogenen Registern, also Tutti, gespielt, sei sie zwar auf der Terrasse wahrnehmbar, im Haus selbst aber nicht. Zudem seien auf dem Grundstück auch andere Geräusche wie Züge oder Flugzeuge zu hören. Außerdem müsse es gestattet sein, das Instrument auch außerhalb der Gottesdienste zu spielen, um etwa neue Musikstücke einzuüben.