Nachbarn müssen Kinderlärm grundsätzlich hinnehmen
München (dpa/tmn) - Wenn Kinder spielen, dann können sie ganz schön viel Krach machen. Doch ein Grund zur Beschwerde ist Kinderlärm in der Regel nicht. Vor allem Babys dürfen schreien.
Egal ob auf der Straße, im Hinterhof oder in den Gärten - spielende Kinder können laut sein. Nachbarn müssen diese Geräusche grundsätzlich ertragen. Darauf weist der Mieterverein München hin. Denn laut Gesetz ist Lärm von spielenden Kindern nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm zu vergleichen. Daher müssen Nachbarn unter Umständen auch Störungen durch ein schreiendes Baby nach 22.00 Uhr hinnehmen.
Anders ist die Situation, wenn ältere Kinder und Jugendliche übermäßigen Lärm verursachen. Fußball in der Wohnung spielen oder vom Tisch hüpfen, solchen Lärm müssen Nachbarn nicht akzeptieren. Bei extremen Lärmstörungen können sich die betroffenen Mieter bei ihrem Vermieter beschweren und haben unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern. Der Vermieter ist dann verpflichtet, einzugreifen und mit den jeweiligen Nachbarn zu sprechen.