Nachbarn müssen Läuten der Kirchenglocke hinnehmen
Mannheim (dpa/tmn) - Wer in der Nähe einer Kirche wohnt, muss das morgendliche Läuten der Kirchenglocken hinnehmen. Grundsätzlich sei das Läuten eine kirchliche Tradition, die allgemein akzeptiert werde, berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“.
Die Zeitschrift beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 1 S 241/11). Solange es bestimmte Grenzwerte nicht übersteige, gebe es keinen Grund, das Glockenläuten zu verbieten.
In dem verhandelten Fall wohnte ein Mann nicht weit von einer Kirche entfernt, die werktags um 6.00 Uhr für zwei Minuten die Glocke läuten lässt. Der Mann fühlte sich von dem Geläut stark gestört, weil er dadurch an seiner Meditation gehindert werde. Nachdem er vergeblich versucht hatte, den Pfarrer zu überreden, das Läuten einzustellen, zog er vor Gericht.
Seine Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Lärmschutz müsse lediglich in der Nacht eingehalten werden, befand das Gericht. Dieser Schutz ende um 6.00 Uhr. Zudem überschreite das morgendliche Läuten der Kirchenglocke nicht die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Außerdem reiche die Tradition des morgendlichen Läutens in diesem Fall bis mindestens 1756 zurück und präge daher schon seit langem den Tagesablauf der Gemeinde.