Nebenkosten steuerlich geltend machen
Berlin (dpa/tmn) - Mieter aufgepasst! Für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es vom Finanzamt Geld zurück. Das teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit.
Dazu zählen Ausgaben für Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinfeger, Aufzugswartung, Wartungsarbeiten an Heiz- und Warmwassergeräten oder an Elektroanlagen. Davon erstattet das Finanzamt 20 Prozent. Muss ein Mieter beispielsweise 200 Euro Hausmeisterkosten zahlen, erstattet das Finanzamt 40 Euro.
Steuerlich berücksichtigt werden aber nur Arbeitskosten, keine Materialkosten. Mieter haben Anspruch darauf, dass der Vermieter die Personal- und Materialkosten getrennt aufführt, damit sie die steuerlich geltend zu machenden Arbeitskosten nachweisen können.
Beim Finanzamt kann der Mieter nach Angaben des Mieterbundes auch Kosten für Handwerkerleistungen geltend machen, die er für die Wohnung in Auftrag gegeben hat. Dazu gehören zum Beispiel Malerarbeiten, die Verlegung von Bodenbelägen, die Montage einer Einbauküche und Reparaturleistungen, etwa an der Waschmaschine oder dem Fernseher. Die Höchstgrenze beträgt 20 000 Euro. Davon werden maximal 20 Prozent, also bis zu 4000 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt.