Müssen mehr als zehn Prozent der Hausfassade neu verputzt werden, ist auch eine Wärmedämmung des Hauses Pflicht. Das sehe die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Die EnEV-Mindestanforderung sieht eine Dämmstärke von etwa 12 Zentimetern vor.
Allerdings lohne sich oftmals gleich eine dickere Dämmung, rät Jens Bechtloff, Energieberater der Verbraucherzentrale. Denn die Förderprogramme des Bundes, die Eigenheimbesitzer in Anspruch nehmen können, haben etwas höhere Anforderungen. Je nach Qualität der Außenwand sei eine Dämmung von etwa 14 Zentimetern notwendig. Die höheren Kosten für eine dickere Dämmung würden durch die Förderung kompensiert.