Vermieter hat Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten
Berlin (dpa/tmn) - Wenn Mieter aus einer Wohnung rauswollen, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wenn der Vermieter kündigt, kann sich dieser Zeitraum dagegen auf bis zu neun Monate erstrecken.
Ein Vermieter muss bei der Kündigung eines Mietverhältnisses eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten. „Besteht das Mietverhältnis bis zu fünf Jahre, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vermieter drei Monate“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Bei einer längeren Wohndauer ist die Kündigungsfrist gestaffelt: Bei mehr als fünf Jahren sind es sechs Monate, bei mehr als acht Jahren neun Monate.
Für den Mieter ist es einfacher. Er habe laut Gesetz eine Frist von drei Monaten, egal wie lange er im Haus oder der Wohnung wohne, sagt Ropertz. Sei im Mietvertrag eine kürzere Frist festgehalten, sei das erlaubt. „Zum Nachteil des Mieters darf aber nicht vom Gesetz abgewichen werden“, betont Ropertz.