Grillen auf dem Balkon sei bei warmen Temperaturen durchaus üblich, teilt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) in München unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 15 S 22735/03) mit. Solange der Grill nicht zu oft angeworfen wird, müssten andere Mieter dies dulden. Wichtig sei aber, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird - Belästigungen durch Rauch oder Ruß müssen die nicht klaglos hinnehmen.
In solchen Fällen kann es durchaus größeren Ärger geben: Grillt und frittiert ein Mieter trotz vorheriger Abmahnung seines Vermieters regelmäßig weiter, ist eine fristlose Kündigung rechtens, befand das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 10 S 438/01).