Glasbruchversicherung erstattet oft nur planes Glas
Berlin (dpa/tmn) - Egal ob Vitrinen, Aquarien oder Terrassentüren - in den meisten Wohnungen findet sich Glasscheiben. Und wenn eine kaputt geht, kann das schnell teuer werden.
Mit einer Glasbruchversicherung, die in der Hausratversicherung enthalten ist, können entsprechende Schäden aber versichert werden. Allerdings sollten Kunden auf die Bedingungen achten, denn nicht jedes Glasobjekt ist auch versichert. „Abgedeckt sind in der Regel Schäden an planen Glasflächen“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Das heißt: Gebogenes Glas, wie etwa ein gläsernes Waschbecken, ist nicht versichert. Auch Schäden an Ceran-Kochfeldern seien oft nicht abgedeckt. Allerdings könnten solche Objekte in den Vertrag mit eingeschlossen werden - im Zweifelsfall steigen dadurch die Kosten. Eine Mitteilung an den Berater oder die Versicherung reiche aus. „Das geht auch nachträglich.“