Option zur Schlichtung steht am besten schon im Bauvertrag

Berlin (dpa/tmn) - Kommt es bei Bauprojekten zu Streitigkeiten, entstehen meist hohe Kosten, und der Bau verzögert sich schnell. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollte im Bauvertrag die Option einer Schlichtung oder einer Mediation enthalten sein.

Foto: dpa

Schon im Vertrag kann festgelegt werden, wer der Vermittler sein soll. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht. In einer Mediation erarbeitet eine neutrale dritte Person gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung. In einer Schlichtung hingegen schildern die Parteien dem Vermittler nur die Sach- und Streitsituation.

Der Schlichter formuliert daraufhin einen Einigungsvorschlag oder einen abschließenden Schlichterspruch. Wird dieser von allen Beteiligungen akzeptiert, ist die Einigung bindend. Ansprüche lassen sich dann vor Gericht nicht mehr geltend machen. Scheitert die Schlichtung oder Mediation, steht beiden Konfliktparteien der normale Rechtsweg offen.