Pflichtverletzung: Vermieter trägt Anwaltskosten

Berlin (dpa/tmn) - Verlangt ein Vermieter eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Vereinbarung im Mietvertrag, muss er dem Mieter die Kosten für den Anwalt ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 67 S 460/09).

Der Mietvertrag enthielt unwirksame Regelungen in Bezug auf die Schönheitsreparaturen. Nach Beendigung des Vertrags verlangte der Vermieter von seinem Mieter dennoch einen Schadenersatz für die Ausführung von Schönheitsreparaturen. Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts wies der Mieter diesen Anspruch zurück. Vom Vermieter verlangte er zugleich die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten.

Mit Erfolg: Nach Auffassung der Richter stellt die unberechtigte Forderung nach Schönheitsreparaturen eine Pflichtverletzung des Vermieters dar. Hiergegen könne der Mieter insbesondere deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, weil der Vermieter auch auf ausdrückliche Hinweise darauf, dass die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen rechtlich unwirksam seien, nicht von seinem Verlangen abrückte. Auf dieses Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.