Schlüsseldienst muss die Wohnungstür nicht öffnen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Sich auszusperren, ist für die meisten ein großer Schlamassel. Das öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst kostet nicht nut Zeit, sondern auch Geld. Noch schlimmer kommt es, wenn dieser den Auftrag gar nicht erst annimmt.
Schlüsseldienste können das Öffnen der Wohnung verweigern. Darauf weist Jürgen Spermann vom Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland (BSD) hin. Wenn der Ausgeschlossene nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich in der Wohnung wohnt, müssen die bestellten Türöffner den Auftrag nicht annehmen.
Doch was sollten Bewohner tun, wenn sie nachts im Schlafanzug ohne Papiere vor verschlossener Tür stehen? „Am besten klingeln sie beim Nachbarn. Im Idealfall kann der die Identität des Ausgeschlossenen bestätigen“, rät Harald Rotter, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Außerdem können Bewohner dem Schlüsseldienst anbieten, nach dem Öffnen der Tür die entsprechenden Dokumente vorzuzeigen. Lässt der sich nicht darauf ein, hilft ein Anruf bei der Polizei. „Die kann den Sachverhalt klären - zum Beispiel mit einem Blick ins Melderegister“, sagt Rotter.
Problematisch wird es bei Zwischenmietern, die ihren Wohnsitz nicht umgemeldet haben. Rotter empfiehlt ihnen, sich bereits beim Einzug vom Vermieter oder Wohnungseigentümer eine schriftliche Bestätigung aushändigen zu lassen. „Der Vermieter fertigt eine Kopie seines Personalausweises an und vermerkt darauf, wer zur Zwischenmiete in seiner Wohnung wohnt“, erklärt Rotter.