Mieter müssen müffelnde Müllcontainer nicht hinnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Ein Müllcontainerstellplatz kann für Anwohner ein Ärgernis sein. Vor allem, wenn üble Gerüche von ihm ausgehen. Eine dauerhafte, nicht unerhebliche Geruchsbelästigung vor dem Fenster der Wohnung muss der Mieter jedoch nicht hinnehmen.
Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass die Container so aufgestellt werden, dass von diesen keine Belästigungen ausgehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Sollte der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Miete gemindert werden.
Mit den Geräuschen, die bei der Müllentsorgung durch das Entsorgungsunternehmen anfallen, muss der Mieter sich jedoch arrangieren. Diese stellen keine Beeinträchtigung dar, die zu einer Mietminderung berechtigen. Sollten die Nachbarn jedoch wiederholt ihren Müll nachts mit viel Lärm entsorgen, kann der Mieter von diesen verlangen, dass sie die Nachtruhe einhalten. Sollte ein direktes Gespräch nicht fruchten, muss der Vermieter die Einhaltung der Nachtruhe gegebenenfalls durchsetzen.