Welchen Einfluss die Dokumente haben, sei allerdings den wenigsten Käufern bewusst.
In der Teilungserklärung steht, welche Räume und Bestandteile des Grundstücks und Gebäudes wem gehören oder zugeordnet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann Bestandteil der Teilungserklärung sein oder auch ein eigenständiges Dokument. Beide Papiere seien für Eigentümer von Wohnungen bindend, erklärt der Verein in seiner Broschüre „Das Miteinander gebacken bekommen“, die es kostenlos im Internet gibt. Die Dokumente unterschreiben Wohnungskäufer bei der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags mit - der Notar prüft die Teilungserklärung jedoch nicht auf Fallstricke.