Urteil: Mieter müssen Modernisierung dulden

Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen Modernisierungen ihrer Wohnungen dulden. So können sie sich etwa nicht dagegen wehren, dass ihr Vermieter Isolierglasfenster einbaut und den Gasherd gegen einen modernen Ceran-Herd austauscht, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“.

Auch eine Verstärkung von Elektrosteigleitungen müssten Mieter hinnehmen. Das berichtet das Magazin des Eigentümerverbandes Haus & Grund unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 65 S 318/09).

Im verhandelten Fall hatte sich ein Mieter vor dem Amtsgericht zunächst erfolgreich gegen die Maßnahmen gewehrt. Das Landgericht wies die Klage aber ab. So hätten etwa die neuen Fenster auch Vorteile für den Mieter, so die Richter. Der bessere Wärmedämmwert führe zu Energieeinsparungen und damit zu geringeren Kosten.

Auch der Austausch des Gas-Herdes gegen einen Ceran-Herd müsse hingenommen werden, weil der Vermieter so künftig auf eine Energieart verzichten könne und damit auch Betriebskosten spare. Auch gegen die Verstärkung der Elektrosteigleitung könne der Mieter sich nicht wehren, denn diese Maßnahme ermögliche es ihm, zeitgleich mehrere Geräte mit höherem Energieverbrauch anzuschließen.