Vermieter darf Farbe bei Auszug nicht diktieren

Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf dem Mieter beim Auszug nicht ohne weiteres die Farbe des Anstrichs diktieren. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.

Der Vermieter darf bei einem Auszug nicht die Farbe für den Anstrich vorgeben. Nach Auffassung des BGH liegt darin eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Entsprechende Klauseln seien daher nichtig (Aktenzeichen: VIII ZR 198/10).

Das Gericht gab mit seinem Spruch einem Mieter Recht. Er hatte sich dagegen gewandt, dass er die Wohnung bei seinem Auszug „weiß gestrichen“ zurückgeben sollte. Der BGH befand nun, zwar habe der Vermieter ein berechtigtes Interesse, dass sich die Wohnung in einem optischen Zustand befinde, der eine schnelle Neuvermietung ermögliche. Dazu zähle auch die Farbwahl. Unangemessen sei es jedoch, den Mieter auf eine Farbe festzulegen. Denn schließlich gebe es verschiedene dezente Farben, die dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entsprechen könnten.