Vermieter müssen Bemühungen um neue Mieter dokumentieren
Berlin (dpa/tmn) - Wenn der Vermieter für seine leerstehende Wohnung nicht sofort einen geeigneten Nachmieter findet, kann er Kosten wie die Grundsteuer beim Finanzamt geltend machen. Die Voraussetzung: Der Leerstand ist nur vorübergehend.
Der Vermieter müsse sich ernsthaft bemühen, für die leere Wohnung einen neue Mieter zu finden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit Blick auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 14/12) hin. Andernfalls erkenne das Finanzamt die Ausgaben nicht an.
Der Bundesfinanzhof überlässt es laut NVL dabei aber weitgehend dem Vermieter, wie er das Objekt bewirbt. Anfangs genüge zum Beispiel ein Aushang oder eine Zeitungsanzeige. Je länger der Leerstand dauere, umso strenger werden aber die Anforderungen. Vermieter sollten daher nach längerer Mietersuche einen Makler einschalten, empfiehlt der Verband. Sie sollten außerdem alle Maßnahmen dokumentieren, um bei Nachfrage die Ernsthaftigkeit ihrer Vermietungsabsicht nachweisen zu können.