Vermieter müssen Energieeinsparung erläutern
München (dpa/tmn) - Vermieter müssen ihren Mietern erklären, wie viel Energie durch eine Modernisierungsmaßnahme gespart wird. Das entschieden die Richter des Amtsgerichts München. Ist dies nicht der Fall, müsse der Mieter die Modernisierung nicht dulden.
In dem Fall (Aktenzeichen: 424 C 19779/09), von dem der Deutsche Anwaltsverein berichtet, wollte die Eigentümerin eines Wohnhauses alte Fenster gegen neue, besser isolierte Fenster austauschen. Das kündigte sie in einem Schreiben an. Eine Mieterin wollte die Maßnahme aber nicht dulden. Die Vermieterin klagte.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Vermieterin habe keinen Anspruch darauf, dass die Mieterin die Maßnahme dulde. Denn die Energieeinsparung sei in der Ankündigung lediglich behauptet worden. Die Mieter müssten aber über die neuen und alten Wärmedämmwerte informiert werden, damit sie die Energieeinsparung auch nachvollziehen könnten.