Vermieter muss Mieter um Fotoerlaubnis fragen
Berlin (dpa/tmn) - Eine Wohnung lässt sich leichter vermieten oder verkaufen, wenn in der Annonce Bilder zu sehen sind. Dennoch haben Mieter das Recht, ein Fotoshooting in den eigenen vier Wänden abzulehnen.
Eine Kündigung brauchen sie nicht fürchten.
Wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, drängen Vermieter oft darauf, Fotos von dem Objekt zu machen. Mieter müssen das aber nicht akzeptieren, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Denn gegen den Willen des Mieters darf in seiner Wohnung nicht fotografiert werden, entschieden zum Beispiel das Landgericht Frankenthal (AZ.: 2 S 218/09), das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 15/11 C 592/03) und das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 2515/97-67).
Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet damit allein der Mieter, erklärt der Mieterbund. Er hat während seiner Mietzeit das alleinige Entscheidungsrecht. Hinzu kommt außerdem, dass nie ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter - gewollt oder ungewollt - bei seinen Fotos auch „Teile der Lebensart der Mieter, der Einrichtung ihrer Wohnung, ihres Lebensstils oder sonstige der Intimsphäre zuzurechnenden Einzelheiten“ aufnehme. Das müssen sich Mieter nicht gefallen lassen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter.
Mieter sollten sich deshalb nicht von Vermieter- oder Maklerdrohungen mit Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen. Denn laut Deutschem Mieterbund haben sie auch das Grundgesetz auf ihrer Seite (Bundesverfassungsgericht - BVR 2285/03).