Was Bürger 2012 erwartet: Neues im Energie-Bereich
Berlin (dpa) - Im Energiebereich wird ab 2012 für Verbraucher einiges einfacher. Der Wechsel des Strom- und Gasanbieters geht schneller. Die Rechnungen werden transparenter. Und 40-Watt-Birnen dürfen nicht mehr verkauft werden.
Ein Überblick:
Aus für 40-Watt-Birne: Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch die 40 Watt-Birne verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.
Anbieterwechsel: Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats.
Erneuerbare Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2020 auf 35 Prozent steigen, bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80 Prozent. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.
Transparentere Rechnungen: Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden.
Netzausbau: Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen - damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind.