Welche Angaben die Stromrechnung enthalten muss
Rostock (dpa/tmn) - Welche Preise gelten? Wie lange läuft der Vertrag? Und wann ist die nächste Kündigungsmöglichkeit? In Strom- und Gasrechnungen dürfen bestimmte Angaben nicht fehlen. Welche das sind - ein Überblick.
In Strom- und Gasrechnungen müssen die Konditionen transparent angegeben sein. So seien bestimmte Angaben gesetzlich vorgeschrieben, erklärt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Dazu gehörten die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist und die Zählernummer des Kunden. Außerdem müsse der aktuelle Verbrauch und zum Vergleich den eigenen Vorjahresverbrauch sowie der Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden angegeben werden.
Die Abrechnungsperiode dürfe zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten, erklären die Verbraucherschützer. Erstellt werden müsse die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses. Wer keine Rechnung erhält, sollte nachfragen, denn trotz fehlender Rechnung verjähre die Forderung nicht.
Auf Beschwerden müsse der Energieversorger innerhalb von vier Wochen antworten. Sei die Begründung nicht zufriedenstellend, könnten Kunden sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.