Videoüberwachung in Reihenhaus-Wohnanlage ist zulässig
Karlsruhe (dpa/tmn) - Ist es erlaubt, das eigene Reihenhaus per Videokamera zu überwachen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann das durchaus der Fall sein. Die Grenzen sind aber eng gesteckt.
Auch in einer Reihenhaus-Wohnanlage ist eine Videoüberwachung zulässig - zumindest wenn sie nur das eigene Grundstück betrifft. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der Nachbar hat daher nach dem Richterspruch nur dann einen Unterlassungsanspruch, wenn er nachweisen machen kann, dass auch sein Grundstück von der Kamera erfasst wird (Aktenzeichen: V ZR 265/10).
Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln auf und verwies die Sache an das Kölner Gericht zurück. Das Landgericht hatte einem Nachbarn Recht gegeben, der sich dagegen gewandt hatte, dass der Eigentümer eines Reihenhauses zwei Überwachungskameras angebracht hatte. Er fürchtete, von dem Hauseigentümer ebenfalls überwacht zu werden.
Der BGH befand nun, bloße Befürchtungen genügten nicht. Vielmehr müsse es für die Video-Überwachung des Nachbarn konkrete Anhaltspunkte geben. Da das Landgericht diese nicht festgestellt habe, müsse es sich erneut mit der Sache befassen und diese Frage klären.