Wohnungskündigung: Raucher bekommt doch Prozesskostenhilfe

Düsseldorf (dpa) - Rechtfertigt starkes Rauchen die Kündigung der Mietwohnung? Ein Düsseldorfer Amtsrichter meint ja. Die nächste Instanz ist skeptischer und gewährt dem Raucher Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen den Rauswurf.

Das Düsseldorfer Landgericht hilft einem starken Raucher im Kampf gegen die Kündigung seiner Wohnung. Das Gericht gewährte dem 74-Jährigen Prozesskostenhilfe und hob damit die entgegengesetzte Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Amtsrichter hatte die Kündigung wegen der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens als gerechtfertigt eingestuft und der Klage gegen die Kündigung kaum Erfolgschancen zugebilligt. Die Entscheidung hatte Aufsehen erregt, weil die Wohnung, ob gemietet oder gekauft, bislang als unantastbares Refugium für Raucher galt. (Az. 21 T 65/13).

Das Landgericht berief sich in seinem am Mittwoch (10. Juli) veröffentlichten Beschluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof zähle „das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert“. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könnten die Erfolgsaussichten der Klage nicht verneint werden.

In dem Verfahren ist jetzt wieder das Amtsgericht Düsseldorf am Zug. Dort wird am 24. Juli über die Klage des Rauchers gegen die Kündigung verhandelt. Sie ist aus Sicht des Landgerichts auch aus einem anderen Grund nicht ohne Erfolgschance. Möglicherweise habe die Vermieterin mit der Kündigung gegen Treu und Glauben verstoßen. Obwohl der Mieter seit rund 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und sie davon wusste, habe sie noch 2008 mit ihm einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.

Die Vermieterin hatte die Kündigung mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner begründet. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.